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Online-Shopping Das sollten Sie zum Thema Käuferschutz wissen

Denn auch Betrügereien im Netz nehmen zu. Beim Online-Shopping sind zum Beispiel Fake-Shops ein großes Problem. Dabei handelt es sich um Internetseiten, die vorgaukeln, Waren zu verkaufen, es jedoch nicht tun. Immer wieder fallen Online-Shopper auf diese Masche herein. Auf über vier Millionen Fälle schätzt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale in Deutschland die Zahl. Das Geld ist meist unwiderruflich weg. Tipp: Einen gewissen Schutz vor solchen Fake-Shops bieten seriöse Gütesiegel wie etwa "Trusted Shops". Durch einen Klick auf das Siegel können Sie prüfen, ob es mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Dann ist es in der Regel echt. Mehr Infos hierzu finden Sie hier im Internet.

Widerrufsrecht gilt auch bei Nicht-Gefallen

Aber selbst wenn ein Käufer in einem tatsächlichen Web-Geschäft ein Schnäppchen macht, kann es Probleme beim Versand oder der Bezahlung geben. Deshalb ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen. So kann der Kaufvertrag beim Online-Shopping ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Und zwar auch, wenn die Ware einfach nur nicht gefällt. Das ist ein großer Unterschied zum klassischen Einkaufen im Ladengeschäft. Dort hängt es von der Kulanz des Inhabers ab, ob er solche Ware zurücknimmt. Tipp: Am besten verwenden Sie zum Widerrufen das mitgelieferte Musterwiderrufsformular des Händlers und senden es per Einschreiben oder per Fax mit Sendebericht zurück.

Schutz beim Bezahlen

Auch Online-Zahlungsdienste wie Paypal, Klarna oder Paydirekt bieten Käufern einen gewissen Schutz beim Bezahlen an. Paypal überwacht etwa alle Transaktionen rund um die Uhr und will damit Betrug, Phishing und Identitätsdiebstahl verhindern. Auch Online-Händler selbst, wie ebay oder Amazon, stellen einen Schutz für Transaktionen zur Verfügung. Kredit­kartenanbieter gewähren gleichfalls einen Käuferschutz. Hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen der Anbieter. Üblicherweise umfasst der Schutz Fälle, in denen bestellte Produkte falsch, beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommen. Oder wenn nach einer Rücksendung das Geld nicht erstattet wird. Allerdings wirkt der Käuferschutz nur begrenzt, wie Verbraucherschützer warnen. Es gibt Ausnahmen sowie Fristen, die zu beachten sind. Manche Waren sind zudem davon ausgeschlossen. Tipp der Verbraucherzentrale: Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder eine fehlerhafte Ware zu erhalten und seinem Geld hinterherzulaufen.

Quelle: www.deshalb-ver­sichern.de

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