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Betriebliche Alters­vorsorge So funktioniert eine Direktversicherung

Die gesetzliche Rente wird in den meisten Fällen nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Denn das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Durchschnittslohns sinken. Experten raten dazu, die entstehende Rentenlücke durch weitere Bausteine wie private Vorsorgeprodukte oder die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) zu schließen.

Der Chef hilft bei der Alters­vorsorge

Beschäftigte haben seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch darauf, dass sie der Chef bei der Alters­vorsorge unterstützt. Er ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Alters­vorsorge anzubieten. Meist schließt der Arbeitgeber eine Direktversicherung für seine Beschäftigten ab. Dahinter verbirgt sich entweder eine Lebensversicherung mit garantiertem Ertrag oder Fonds-Varianten mit etwas höherem Anlagerisiko, aber auch besseren Gewinnchancen. Im günstigsten Fall für den Arbeitnehmer zahlt der Chef die Beiträge zur bAV komplett und zusätzlich zum Gehalt. In der Regel werden sie aber direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und in die Versicherung eingezahlt. Durch diese Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten über die Jahre sehr viel Geld. Denn auf ihre Vorsorgebeiträge müssen sie weder Einkommensteuer noch Sozialabgaben zahlen. Auch der Arbeitgeber spart den entsprechenden Teil der Sozialabgaben. Diesen finanziellen Vorteil muss er aber als Zuschuss zur bAV an den Arbeitnehmer weitergeben. Diese Regelung gilt für alle neuen Vorsorgeverträge und von 2022 an auch für alle früher abgeschlossenen Policen. Im günstigsten Fall bringt dies Arbeitnehmern einen Chef-Zuschuss in Höhe seiner gesparten Sozialabgaben, mindestens aber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts.

Das Ersparte ist „Hartz IV“-sicher

Der maximale Vorsorgebeitrag liegt derzeit bei bis zu 552 Euro im Monat beziehungsweise 6624 Euro im Jahr. Dies entspricht acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, die jährlich angepasst wird. Gut für Arbeitnehmer: Sie können die Direktversicherung auf eigene Rechnung um zusätzliche Bausteine wie den für alle wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz erweitern. Zudem ist die betriebliche Alters­vorsorge gegen Insolvenz abgesichert und „Hartz IV“-sicher. Wer in finanzielle Not gerät, muss nicht fürchten, dass er seine Alters­vorsorge antasten muss. Umgekehrt kann der Versicherte den bAV-Vertrag nicht kündigen und sich das Guthaben vor dem Ruhestand auszahlen lassen. Er hat aber die Möglichkeit, die Beiträge zu verringern oder den Vertrag komplett beitragsfrei zu stellen. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit aufgeschoben ist. Im Ruhestand fallen diese an – dann ist jedoch die Abgabenlast meist niedriger.

Quelle: www.deshalb-ver­sichern.de

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